Unsere Arbeit im Heilpädagogisch- Therapeutischen Zentrum in Rostock basiert auf der Grundlage des §27(3) und §35a SGB VIII (KJHG). Wir haben eine Entgeltvereinbahrung mit der Hansestadt Rostock.
Wenn Sie die Hilfe des Heilpädagisch- Therapeutischen Zentrums als geeignet und/ oder notwendig erachten, wird diese vom Jugendamt finanziert.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einer Selbstfinanzierung.